Gesetz

§ 73b SGB V

Vorschrift im Sozialgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung, § 18 EStG und Abgrenzung freiberuflicher Tätigkeiten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 73b SGB V steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Heilberufliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon