Gesetz

§ 725 BGB

Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Überblick zu Auflösung, Liquidation und Nachhaftung bei OHG und KG mit Schwerpunkt auf der fünfjährigen Sonderverjährung nach § 151 HGB sowie der Abgrenzung zur Nachhaftung ausgeschiedener Gesellschafter nach § 137 HGB.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 725 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Auflösung, Liquidation und (Nach-)Haftung bei OHG und KG

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