Gesetz

§§ 71 ff. AktG

Vorschriften ab § 71 des Aktiengesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Folgerungen aus BFH IV R 16/22 zur handels- und steuerbilanziellen Einordnung eigener Anteile: § 272 Abs. 1a HGB regelt den eigenkapitalmindernden Ausweis, schließt aber die Vermögensgegenstands- bzw. Wirtschaftsguteigenschaft nicht zwingend aus.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 71 ff. AktG steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 71 des Aktiengesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Sind eigene Anteile Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter?

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