§ 7 Abs. 1, 4 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
5) IAB (§ 7g EStG) - Rein steuerlich; Auflösung/Hinzurechnung fristgerecht, sonst Rückgängigmachung. - Hinzurechnung/Übertragung max. 50 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (netto). - Geplante kürzere Nutzungsdauer ändert die AfA nicht (§ 7 Abs. 1, Abs. 4 EStG).
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 7 Abs. 1, 4 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Geplante kürzere Nutzungsdauer ändert die AfA nicht (§ 7 Abs. 1, Abs. 4 EStG).
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