Gesetz

§ 6b UStG-E

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

9. Schrittweise Abschaffung der Konsignationslagerregelung – § 6b UStG Geplanter Übergang: • Beförderung oder Versendung des Gegenstands muss spätestens am 30.06.2028 beginnen. • Die Regelung kann nur noch übergangsweise bis zum 30.06.2029 angewendet werden. • Die in § 6b Abs. 2 bis 6 UStG geregelten Zwölfmonatsfristen enden spätestens mit Ablauf des 30.06.2029.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6b UStG-E steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Schrittweise Abschaffung der Konsignationslagerregelung – § 6b UStG
  • Die in § 6b Abs. 2 bis 6 UStG geregelten Zwölfmonatsfristen enden spätestens mit Ablauf des 30.06.2029.

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