§ 6b UStG-E
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
9. Schrittweise Abschaffung der Konsignationslagerregelung – § 6b UStG Geplanter Übergang: • Beförderung oder Versendung des Gegenstands muss spätestens am 30.06.2028 beginnen. • Die Regelung kann nur noch übergangsweise bis zum 30.06.2029 angewendet werden. • Die in § 6b Abs. 2 bis 6 UStG geregelten Zwölfmonatsfristen enden spätestens mit Ablauf des 30.06.2029.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6b UStG-E steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Schrittweise Abschaffung der Konsignationslagerregelung – § 6b UStG
- Die in § 6b Abs. 2 bis 6 UStG geregelten Zwölfmonatsfristen enden spätestens mit Ablauf des 30.06.2029.
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