§ 68a EStDV
Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
DBA, § 34c EStG und § 26 KStG: Länderbegrenzung, Nettoermittlung, Anrechnungsüberhänge, steuerfreie Einkünfte, zeitliche Zuordnung und mehrere ausländische Steuern.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 68a EStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Anrechnungshöchstbetrag bei ausländischen Steuern in Deutschland
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