§ 65 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das FG hat im Urteilsfall jedoch nicht näher geprüft, ob der Mutter überhaupt ein Anspruch auf deutsches Kindergeld zustand oder ob dem Kindergeldanspruch des Klägers ausländische Familienleistungen entgegenstanden (ggf. nach § 65 EStG). Das FG hat daher im zweiten Rechtsgang zu klären, ob nach dem Europäischen Koordinierungsrecht der für den deutschen Kindergeldanspruch nötige Inlandswohnsitz der Mutter zu fingieren ist.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 65 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Hintergrund: Betreuung der Kinder im sog. Wechselmodell
- Grundlagen und aktuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund zweier neuer BMF-Schreiben
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Kindergeld: Rangverhältnis der Berechtigten bei Haushaltsaufnahme – BFH III R 8/25EinkommensteuerBarunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufenthalts- und Lebensverhältnisse des Kindes.
- Die Steuerermäßigung für Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStGEinkommensteuerGrundlagen und aktuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund zweier neuer BMF-Schreiben