§ 626 Abs. 2 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch (Abs. 2)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
## 2. Fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB Ein wichtiger Grund nach **§ 626 Abs. 1 BGB** lag vor, weil die Pflichtverletzung aufgrund
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 626 Abs. 2 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ## 2. Fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB
- Ein wichtiger Grund nach **§ 626 Abs. 1 BGB** lag vor, weil die Pflichtverletzung aufgrund
- Auch die Kündigungserklärungsfrist des **§ 626 Abs. 2 BGB** war gewahrt.
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