Gesetz

§ 626 Abs. 2 BGB

Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch (Abs. 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## 2. Fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB Ein wichtiger Grund nach **§ 626 Abs. 1 BGB** lag vor, weil die Pflichtverletzung aufgrund

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 626 Abs. 2 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ## 2. Fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB
  • Ein wichtiger Grund nach **§ 626 Abs. 1 BGB** lag vor, weil die Pflichtverletzung aufgrund
  • Auch die Kündigungserklärungsfrist des **§ 626 Abs. 2 BGB** war gewahrt.

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