Gesetz

§ 60 Abs. 2 EStDV

Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

2. Vorrang der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG Ein objektiv unrichtiger Bilanzansatz ist vorrangig nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG an der Fehlerquelle zu berichtigen. Das gilt auch für eine steuerliche Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV, nicht jedoch für rein außerbilanzielle Hinzurechnungen oder Kürzungen. [22] [23] [24] [25]

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 60 Abs. 2 EStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 2) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Handelsbilanz: Anlagevermögen oder Umlaufvermögen?
  • Materieller und formeller Bilanzenzusammenhang

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