§ 6 Gemeindefinanzreformgesetz
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Obwohl die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, führen die Gemeinden nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Obwohl die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, führen die Gemeinden nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab.
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