§ 6 Abs. 3a UStG-E
Ausfuhrlieferung (Abs. 3a) — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
8. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – § 6 Abs. 3a UStG
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6 Abs. 3a UStG-E steht in steuerstoff für Ausfuhrlieferung (Abs. 3a) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – § 6 Abs. 3a UStG
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.