§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 und Satz 3 Halbsatz 2 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
2. Begünstigte Elektrofahrzeuge Elektrofahrzeuge i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist wird.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 und Satz 3 Halbsatz 2 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind insbesondere:
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