§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2–3 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Überblick zur steuerlichen Teilwertabschreibung: Voraussetzungen, dauernde Wertminderung, Bilanzierung, Wertaufholung und typische Sonderfälle.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2–3 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine Teilwertabschreibung erlaubt in der Steuerbilanz den Ansatz eines niedrigeren Teilwerts, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Sie mindert den Gewinn bereits vor einer tatsächlichen Veräußerung oder Ausbuchung des Wirtschaftsguts.
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