§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Wann außerplanmäßig abzuschreiben ist, wie Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden werden und wann statt Teilwertabschreibung eine AfaA vorliegt – mit kompakten Praxisbuchungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Handelsbilanz: Anlagevermögen oder Umlaufvermögen?
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