Fundstelle

§§ 5a, 5b KWKG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Abgrenzung von Energielieferung, sonstiger Leistung, echtem Zuschuss und nicht steuerbarem Ausgleich; Mehr- und Mindermengen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 5a, 5b KWKG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • # UStAE 1.7 – Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte

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