§§ 5a, 5b KWKG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Abgrenzung von Energielieferung, sonstiger Leistung, echtem Zuschuss und nicht steuerbarem Ausgleich; Mehr- und Mindermengen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 5a, 5b KWKG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- # UStAE 1.7 – Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte
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