Gesetz

§§ 559 ff. BGB

Vorschriften ab § 559 des Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Hat der Vermieter tatsächlich modernisiert, ist deshalb gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach den mietrechtlichen Vorschriften, insbesondere **§§ 559 ff. BGB**, vorliegen. Eine Sanierung verändert die Miete nicht automatisch.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 559 ff. BGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 559 des Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Hat der Vermieter tatsächlich modernisiert, ist deshalb gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach den mietrechtlichen Vorschriften, insbesondere **§§ 559 ff. BGB**, vorliegen. Eine Sanierung verändert die Miete nicht automatisch.

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