§§ 559 ff. BGB
Vorschriften ab § 559 des Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Hat der Vermieter tatsächlich modernisiert, ist deshalb gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach den mietrechtlichen Vorschriften, insbesondere **§§ 559 ff. BGB**, vorliegen. Eine Sanierung verändert die Miete nicht automatisch.
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Worum geht es?
§§ 559 ff. BGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 559 des Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Hat der Vermieter tatsächlich modernisiert, ist deshalb gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach den mietrechtlichen Vorschriften, insbesondere **§§ 559 ff. BGB**, vorliegen. Eine Sanierung verändert die Miete nicht automatisch.
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