Gesetz

§ 5 Abs. 4 SGB VI

Vorschrift im Sozialgesetzbuch (Abs. 4)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 EUR Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Voraussetzung ist eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Beiträge entrichten muss.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 5 Abs. 4 SGB VI steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch (Abs. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Begünstigt sind unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

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