§ 5 Abs. 1, 2, 4a EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1) Immaterielle WG / Herstellungskosten - Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle WG des AV handelsrechtlich (§ 248 Abs. 2 HGB); steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) → passive latente Steuern (§ 274 HGB). - Forschung nicht aktivierbar, Entwicklung aktivierbar (§ 255 Abs. 2a HGB). - Vertriebskosten nie Teil der HK (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB); MEK/MGK/FEK/FGK Pflicht (§ 255 Abs. 2 HGB). 3) Rückstellungen & schwebende Geschäfte - Drohverluste handelsrechtlich Rückstellung (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB), steuerlich unzulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). - Schwebende Geschäfte werden nicht bilanziert, solange Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind (Realisationsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
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Worum geht es?
§ 5 Abs. 1, 2, 4a EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle WG des AV handelsrechtlich (§ 248 Abs. 2 HGB); steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) → passive latente Steuern (§ 274 HGB).
- Drohverluste handelsrechtlich Rückstellung (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB), steuerlich unzulässig (§ 5 Abs. 4a EStG).
- Aktivierung des AV und Passivierung der Verbindlichkeit bereits bei Erwerb (§ 246 HGB; § 5 EStG).
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