Gesetz

§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die maßgeblichen Regelungen stehen vor allem in § 46 EStG und § 70 EStDV. 1. Grundvoraussetzung § 46 Abs. 2 EStG betrifft Arbeitnehmerfälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für den gesetzlichen Ausschluss der Veranlagung ist grundsätzlich entscheidend, ob tatsächlich ein inländischer Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die maßgeblichen Regelungen stehen vor allem in § 46 EStG und § 70 EStDV.
  • § 46 Abs. 2 EStG betrifft Arbeitnehmerfälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für den gesetzlichen Ausschluss der Veranlagung ist grundsätzlich entscheidend, ob tatsächlich ein inländischer Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde.
  • EUR Vermietungseinkünfte und 300 EUR Arbeitslosengeld führen für sich genommen nicht allein wegen § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Pflichtveranlagung, weil beide getrennt unter 410 EUR liegen.
  • Liegt ein anderer Pflichtveranlagungstatbestand des § 46 Abs. 2 EStG vor?
  • § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon