§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die maßgeblichen Regelungen stehen vor allem in § 46 EStG und § 70 EStDV. 1. Grundvoraussetzung § 46 Abs. 2 EStG betrifft Arbeitnehmerfälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für den gesetzlichen Ausschluss der Veranlagung ist grundsätzlich entscheidend, ob tatsächlich ein inländischer Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die maßgeblichen Regelungen stehen vor allem in § 46 EStG und § 70 EStDV.
- § 46 Abs. 2 EStG betrifft Arbeitnehmerfälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für den gesetzlichen Ausschluss der Veranlagung ist grundsätzlich entscheidend, ob tatsächlich ein inländischer Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde.
- EUR Vermietungseinkünfte und 300 EUR Arbeitslosengeld führen für sich genommen nicht allein wegen § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Pflichtveranlagung, weil beide getrennt unter 410 EUR liegen.
- Liegt ein anderer Pflichtveranlagungstatbestand des § 46 Abs. 2 EStG vor?
- § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
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