Gesetz

§ 42f EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

KERNIDEE Die Lohnsteuer-Außenprüfung kontrolliert, ob der Arbeitgeber Lohnsteuer und Annexsteuern ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat. Sie ist häufig Routine und nicht automatisch Ausdruck eines konkreten Hinterziehungsverdachts. Maßgeblich sind vor allem § 42f EStG, R/H 42f LStR/LStH und die Mitwirkungsregeln der AO, insbesondere § 200 AO. Geprüft werden muss auch zugunsten des Arbeitgebers.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 42f EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Sind Lohnbuchhaltung, zuständiger Berater und Geschäftsführung verfügbar?

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon