§ 42f EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
KERNIDEE Die Lohnsteuer-Außenprüfung kontrolliert, ob der Arbeitgeber Lohnsteuer und Annexsteuern ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat. Sie ist häufig Routine und nicht automatisch Ausdruck eines konkreten Hinterziehungsverdachts. Maßgeblich sind vor allem § 42f EStG, R/H 42f LStR/LStH und die Mitwirkungsregeln der AO, insbesondere § 200 AO. Geprüft werden muss auch zugunsten des Arbeitgebers.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 42f EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Sind Lohnbuchhaltung, zuständiger Berater und Geschäftsführung verfügbar?
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