§ 40 Abs. 5 Nr. 1 ImmoWertV 2021
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei Abweichungen zwischen Richtwertgrundstück und Bewertungsgrundstück ist für die Bodenwertanpassung die rechtlich mögliche Bebauung maßgebend. Entscheidend ist zudem die vom Gutachterausschuss verwendete WGFZ und nicht ohne Weiteres die GFZ.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 40 Abs. 5 Nr. 1 ImmoWertV 2021 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bodenwertanpassung im Sachwertverfahren: Rechtlich mögliche WGFZ maßgebend
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