§ 4 Abs. 1, 3 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1) Gewerbebetrieb & EÜR - Einzelhandel ist regelmäßig Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG); EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG mit Zu-/Abflussprinzip (§ 11 EStG). - Gewerbeertrag = Gewinn (§ 7 GewStG) zzgl. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), abzgl. Kürzungen (§ 9 GewStG). 5) Einlage & Teilwert - Zuführung aus Privatvermögen = Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG). - Mehr als 3 Jahre zwischen Anschaffung und Einlage → Teilwert zwingend (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG); Teilwert ist neue AfA-Bemessungsgrundlage.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 4 Abs. 1, 3 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Einzelhandel ist regelmäßig Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG); EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG mit Zu-/Abflussprinzip (§ 11 EStG).
- Zuführung aus Privatvermögen = Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG).
- Steuerfreie Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) führen zu Netto-Einnahmen.
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