Fundstelle

§§ 4, 5, 7 bis 11, 14a, 16, 19, 28 ff., 35a und 35b GewStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1. Liegt ein Gewerbebetrieb vor? 2. Welche Gemeinde ist hebeberechtigt (§§ 4, 35a GewStG)? 3. Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ermitteln. 4. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigen. 5. Verlustabzug und Freibetrag prüfen. 6. Steuermessbetrag durch Finanzamt feststellen lassen. 7. Hebesatz der Gemeinde anwenden. 8. Vorauszahlungen anrechnen. 9. Bei mehreren Gemeinden Zerlegung prüfen. 10. Rechtsbehelf stets gegen den richtigen Bescheid richten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 4, 5, 7 bis 11, 14a, 16, 19, 28 ff., 35a und 35b GewStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Welche Gemeinde ist hebeberechtigt (§§ 4, 35a GewStG)?

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