§§ 362, 364 BGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vertiefung zur Güterstandsschaukel: indexiertes Anfangsvermögen, Endvermögen, Vorausempfänge, Erfüllung in Geld oder durch Vermögensgegenstände, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Wiederholung sowie zeitliche und ertragsteuerliche Risiken.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 362, 364 BGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- indexiertes Anfangsvermögen = historisches Anfangsvermögen × Preisindex am Endstichtag / Preisindex am maßgeblichen Ausgangsstichtag.
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