§ 35c EStG
Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 35c EStG kann insbesondere bei energetischen Sanierungen günstiger sein. § 35a und § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 35c EStG steht in steuerstoff für Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 35c EStG kann insbesondere bei energetischen Sanierungen günstiger sein.
- § 35a und § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
- Direkte Zuschüsse können die Anwendung von § 35a oder § 35c EStG ausschließen.
- Vor größeren Investitionen sollten alternative Fördermöglichkeiten, insbesondere § 35c EStG, geprüft werden.
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