§ 35a Abs. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
16. Materialkosten sind bei § 35a Abs. 3 EStG grundsätzlich nicht begünstigt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 35a Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Materialkosten sind bei § 35a Abs. 3 EStG grundsätzlich nicht begünstigt.
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