Gesetz

§ 35a Abs. 3 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

16. Materialkosten sind bei § 35a Abs. 3 EStG grundsätzlich nicht begünstigt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 35a Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Materialkosten sind bei § 35a Abs. 3 EStG grundsätzlich nicht begünstigt.

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