§ 358 AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Fristsetzung nach § 364b AO sowie der Auswirkungen auf Einspruchsverfahren, Präklusion, Wiedereinsetzung und schlichte Änderung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 358 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 364b AO ermöglicht dem Finanzamt, den Steuerpflichtigen aufzufordern,
Passende Wissensbeiträge
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