§ 340e Abs. 3 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ein undankbares Beispiel sind hingegen Wertpapiere, die am Bilanzstichtag über den Anschaffungskosten notieren. Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Nach IFRS 9 ist für bestimmte Wertpapiere und andere Finanzinstrumente hingegen der Ausweis zum Stichtagswert in der Regel auch dann geboten, wenn er die Anschaffungskosten überschreitet. Einen Interpretationsspielraum bieten in diesem Fall weder die HGB-Regelungen noch die IFRS-Regelungen. Eine duale Bilanzierung dieses Sachverhalts ist (mit Ausnahmen bei Kreditinstituten – § 340e Abs. 3 HGB) nicht möglich.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 340e Abs. 3 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 3) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 6 EStG ist die zentrale steuerliche Bewertungsvorschrift für Wirtschaftsgüter und Schulden des Betriebsvermögens.
- Das europäische und deutsche Bilanzrecht hatten der Globalisierung auf den Güter- und Kapitalmärkten zuvor kaum Rechnung getragen.
Passende Wissensbeiträge
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- § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern, Rückstellungen, Entnahmen und EinlagenGesetze / Einkommensteuer§ 6 EStG enthält die zentralen steuerlichen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen. Die Norm regelt insbesondere Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwertabschreibungen, Rückstellungen, Entnahmen und Einlagen, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Buchwertübertragungen.
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