§ 34 UStDV
Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV, - Fahrausweise nach § 34 UStDV.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 34 UStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und wird in 6 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Countdown läuft: Ab 2027 müssen viele Unternehmen E-Rechnungen ausstellen
- Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich auf die E-Rechnung vorbereitet sein. Auf der Eingangsseite müssen E-Rechnungen bereits empfangen werden können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027.
- E-Rechnung: Umstellung bis zum 1.1.2027 vorbereiten
- Deutschland hat die E-Rechnung bereits vorgezogen. Die hierfür erforderliche unionsrechtliche Genehmigung erfolgte durch Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 25.7.2023.
- Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bestehen neben den zeitlich beschränkten Übergangsregelungen in § 27 Abs. 38 dauerhaft für Kleinbetragsrechnungen gem. § 33 UStDV und Fahrausweise, die gem. § 34 UStDV als Rechnungen gelten.
Passende Wissensbeiträge
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- Der Countdown läuft: Ab 2027 müssen viele Unternehmen E-Rechnungen ausstellenE-RechnungAb 2027 müssen viele Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen E-Rechnungen ausstellen. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Gesamtumsatz 2026 über 800.000 EUR lag. Kleinunternehmer sowie bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise sind ausgenommen.
- E-Rechnung: Umsetzung zeitnah bewältigenE-RechnungPraxisüberblick zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich, den Übergangsfristen 2025–2027, zulässigen Formaten, Ausnahmen und den wichtigsten organisatorischen und technischen Umsetzungsschritten.
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- E-Rechnung, Vorsteuerabzug und Übergangsregelungen 2025–2027E-RechnungÜberblick zur Pflicht zur E-Rechnung, zu den Folgen eines falschen Rechnungsformats für den Vorsteuerabzug, zur Rechnungsberichtigung, zu Ausnahmen sowie zu den Übergangsregelungen des § 27 Abs. 38 UStG.
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