§ 33 EStG
Außergewöhnliche Belastungen — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nicht hierher gehören Krankheitskosten und krankheitsbedingte Heimunterbringung; diese sind grundsätzlich nach § 33 EStG zu prüfen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 33 EStG steht in steuerstoff für Außergewöhnliche Belastungen — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nicht hierher gehören Krankheitskosten und krankheitsbedingte Heimunterbringung; diese sind grundsätzlich nach § 33 EStG zu prüfen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.