Gesetz

§ 33 EStG

Außergewöhnliche Belastungen — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nicht hierher gehören Krankheitskosten und krankheitsbedingte Heimunterbringung; diese sind grundsätzlich nach § 33 EStG zu prüfen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 33 EStG steht in steuerstoff für Außergewöhnliche Belastungen — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nicht hierher gehören Krankheitskosten und krankheitsbedingte Heimunterbringung; diese sind grundsätzlich nach § 33 EStG zu prüfen.

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