§§ 33 bis 33b EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Nichtabziehbarkeit der Schenkungsteuer als Werbungskosten folgt zudem aus § 12 Nr. 3 EStG. Denn nach § 12 Nr. 3 EStG dürfen neben der Einkommensteuer auch die sonstigen Personensteuern, soweit in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 6 bis 9, § 10b und in den §§ 33 bis 33b EStG nichts anderes bestimmt ist, weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 33 bis 33b EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Schenkungsteuer erhöht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage für vermietete Immobilien
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