Gesetz

§ 31 Abs. 4 UStDV

Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 4)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Überblick zur E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich: Begriffsdefinition, betroffene Unternehmer, Übergangsfristen 2025–2027, Empfangspflicht, Ausnahmen, Rechnungsberichtigung, Vorsteuerabzug und Aufbewahrung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 31 Abs. 4 UStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Deutschland hat die E-Rechnung bereits vorgezogen. Die hierfür erforderliche unionsrechtliche Genehmigung erfolgte durch Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 25.7.2023.

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