§ 30 ErbStG
Vorschrift im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Praxisüberblick zu ehebedingten Zuwendungen, Gemeinschaftskonten, Darlehen, Anzeigepflichten, Steuerhinterziehung, Güterstandsschaukel und Dokumentation.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 30 ErbStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Unterkategorie: Ehegattenschenkungen und Steuerstrafrecht
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