Gesetz

§ 30 ErbStG

Vorschrift im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Praxisüberblick zu ehebedingten Zuwendungen, Gemeinschaftskonten, Darlehen, Anzeigepflichten, Steuerhinterziehung, Güterstandsschaukel und Dokumentation.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 30 ErbStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterkategorie: Ehegattenschenkungen und Steuerstrafrecht

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