Gesetz

§ 290 HGB

Vorschrift im Handelsgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bedeutung des Konzernabschlusses, Arbeitsteilung zwischen HGB und IFRS, Konsolidierungskreis und Kontrollkonzept nach IFRS 10 mit Beispielen und Abbildung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 290 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH.

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