Gesetz

§ 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG – geplant ab 2027

Vorschrift im Gewerbesteuergesetz (Abs. 1, Nr. 4)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Mit einem neuen § 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG soll ab 2027 ein besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren eingeführt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG – geplant ab 2027 steht in steuerstoff für Vorschrift im Gewerbesteuergesetz (Abs. 1, Nr. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Mit einem neuen § 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG soll ab 2027 ein besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren eingeführt werden.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon