§§ 29, 42 GmbHG
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Überblick über zentrale Anhangangaben nach HGB, ergänzende Pflichten der GmbH & Co. KG, aktuelle Änderungen und Schutzklauseln nach § 286 HGB.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 29, 42 GmbHG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 284 HGB bildet den Kern der Erläuterungspflichten.** In den Anhang gehören insbesondere:
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.