Fundstelle

§§ 29, 42 GmbHG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Überblick über zentrale Anhangangaben nach HGB, ergänzende Pflichten der GmbH & Co. KG, aktuelle Änderungen und Schutzklauseln nach § 286 HGB.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 29, 42 GmbHG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 284 HGB bildet den Kern der Erläuterungspflichten.** In den Anhang gehören insbesondere:

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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