§ 28 Abs. 7 UStG-E
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 7)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
13. Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte im OSS – § 28 Abs. 7 UStG
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 28 Abs. 7 UStG-E steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 7) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte im OSS – § 28 Abs. 7 UStG
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