Gesetz

§ 28 Abs. 7 UStG-E

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 7)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

13. Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte im OSS – § 28 Abs. 7 UStG

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 28 Abs. 7 UStG-E steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 7) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte im OSS – § 28 Abs. 7 UStG

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