§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Eigenkapital (Abs. 2, Nr. 4) — Handelsgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2a EStG § 17 Abs. 2a EStG definiert die Anschaffungskosten gesellschaftsrechtlich und benennt ausdrücklich als nachträgliche Anschaffungskosten: - offene und verdeckte Einlagen (bilanziell regelmäßig Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), - Darlehensverluste, soweit die Gewährung oder das Stehenlassen des Darlehens gesellschaftsrechtlich veranlasst war, - Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen und vergleichbaren Finanzierungshilfen, soweit gesellschaftsrechtlich veranlasst.
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Worum geht es?
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB steht in steuerstoff für Eigenkapital (Abs. 2, Nr. 4) — Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- offene und verdeckte Einlagen (bilanziell regelmäßig Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB),
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