Fundstelle

§§ 267, 267a HGB

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bestandteile, Rechtsgrundlagen, Größenklassen, Aufstellungsfristen und Erleichterungen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 267, 267a HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für Kaufleute besteht der Einzelabschluss grundsätzlich aus:

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon