Gesetz

§ 25a UStG

Differenzbesteuerung — Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Antwortmöglichkeiten 1. § 15 Abs. 3 UStG 2. § 19 UStG 3. § 22 UStG 4. § 25a UStG

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 25a UStG steht in steuerstoff für Differenzbesteuerung — Umsatzsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Grundprinzip des innergemeinschaftlichen Erwerbs
  • Ein steuerfreier Ausgangsumsatz schließt den Vorsteuerabzug aus der zugehörigen Eingangsleistung aus. Welche Vorschrift muss anschließend zwingend als Rückausnahme geprüft werden?

Passende Wissensbeiträge

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