§ 25a UStG
Differenzbesteuerung — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Antwortmöglichkeiten 1. § 15 Abs. 3 UStG 2. § 19 UStG 3. § 22 UStG 4. § 25a UStG
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Worum geht es?
§ 25a UStG steht in steuerstoff für Differenzbesteuerung — Umsatzsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Grundprinzip des innergemeinschaftlichen Erwerbs
- Ein steuerfreier Ausgangsumsatz schließt den Vorsteuerabzug aus der zugehörigen Eingangsleistung aus. Welche Vorschrift muss anschließend zwingend als Rückausnahme geprüft werden?
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