Fundstelle

§ 252 Abs. 1 Nr. 3, 4 HGB

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1) Ansatz & Bewertung - Kundenforderungen = Umlaufvermögen (R 6.1 Abs. 2 EStR i. V. m. § 247 Abs. 2 HGB). - Ansatz mit Anschaffungskosten / Nennwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG i. V. m. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB). - Kombination EWB + PWB zulässig (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB — Einzelbewertungsprinzip; zuerst einzeln, dann pauschal auf den Restbestand). 3) Pauschalwertberichtigung (PWB) - Allgemeines Ausfallrisiko auf Basis eines nachgewiesenen Erfahrungssatzes (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). - USt ist herauszurechnen (insoweit ist bei späterem Ausfall ein USt-Erstattungsanspruch zu erwarten, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 252 Abs. 1 Nr. 3, 4 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Kombination EWB + PWB zulässig (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB — Einzelbewertungsprinzip; zuerst einzeln, dann pauschal auf den Restbestand).
  • Allgemeines Ausfallrisiko auf Basis eines nachgewiesenen Erfahrungssatzes (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
  • Bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordene werterhellende Tatsachen sind zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

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