§ 247 HGB
Inhalt der Bilanz — Handelsgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisübersicht zu Ansatz, Ausweis und Bewertung geleisteter und erhaltener Anzahlungen sowie zu den Besonderheiten bei EÜR und Umsatzsteuer.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 247 HGB steht in steuerstoff für Inhalt der Bilanz — Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Geleistete Anzahlungen sind Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts. Der Zahlende erwirbt einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung oder gegebenenfalls auf Rückzahlung.
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