§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG in Verbindung mit § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ► Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026
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