§ 239 AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für den Zinsbescheid begann mit dem Erlass des geänderten Einkommensteuerbescheids eine neue zweijährige Festsetzungsfrist nach § 239 AO, die ebenfalls eingehalten wurde.
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Worum geht es?
§ 239 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für den Zinsbescheid begann mit dem Erlass des geänderten Einkommensteuerbescheids eine neue zweijährige Festsetzungsfrist nach § 239 AO, die ebenfalls eingehalten wurde.
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