Fundstelle

§§ 238 und 239 AO

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Grundlagen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen, Steueraufkommen, Ertragshoheit, Einteilung und Erhebung der Steuern, Abzugsfähigkeit, Besteuerungsgrundsätzen sowie steuerlichen Nebenleistungen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 238 und 239 AO steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Allgemeines Steuerrecht: Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Abgaben

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