§ 2346 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der rechtssicherste Weg zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen ist regelmäßig der notarielle Verzichtsvertrag (§ 2346 BGB). Er beseitigt den Anspruch und damit dem Grunde nach auch die Pflichtteilsbelastung. Denkbar, aber praktisch selten sind auch Verträge, die eine Höchstsumme oder nur Fälligkeiten des in der Zukunft entstehenden Anspruchs regeln. Möglich ist nicht nur der Pflichtteilsverzicht, sondern auch ein vollständiger Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (sog. Erbverzicht), der aber im Guten wie im Schlechten Pflichtteilsansprüche weiterer Pflichtteilsberechtigter erhöht.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 2346 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Grundbegriffe, Entstehung, Beendigung und Fallstricke
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