§ 2315 BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ohne eine solche Bestimmung zur Pflichtteilsanrechnung bei Schenkung (vgl. § 2315 Abs. 1 BGB) wird diese lebzeitige Schenkung bei Berechnung des Pflichtteils nicht mindernd berücksichtigt. Ein Pflichtteilsanspruch des beschenkten Kindes besteht dann trotz der erfolgten Schenkung in voller Höhe. Eine nachträgliche Anordnung einer Pflichtteilsanrechnung ist rechtlich nicht zulässig. Eine Notlösung ist ein nachträglicher Pflichtteilsverzicht des beschenkten Kindes in Höhe der Schenkung. Jedoch setzt dieser Verzicht die Mitwirkung des Kindes voraus, sodass diese Lösung in der Praxis häufig scheitert. Flankierend kommen Anrechnungsbestimmungen nach § 2315 BGB in Betracht: Zuwendungen unter Lebenden können auf den Pflichtteil angerechnet werden, sofern dies angeordnet ist. § 2327 BGB regelt die Verrechnung solcher Geschenke auf Pflichtteil und Ergänzung. Ergänzend lassen sich mit Ausgleichung
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Worum geht es?
§ 2315 BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Grundbegriffe, Entstehung, Beendigung und Fallstricke
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