Fundstelle

§§ 2303 und 2309 BGB

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Klausurbeispiel zur Geltendmachung eines Pflichtteils: Besteuerung beim Pflichtteilsberechtigten und Abzug als Nachlassverbindlichkeit beim Alleinerben.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 2303 und 2309 BGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bei zwei Kindern und ohne Ehegatten beträgt der gesetzliche Erbteil des K1 1/2. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon. Für seine zivilrechtliche Höhe zählt der tatsächliche Nachlasswert von 4.000.000 €: Pflichtteil = 1.000.000 €.

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