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Erbschaftsteuer

Beispiel: Pflichtteilsanspruch und korrespondierende Besteuerung

Klausurbeispiel zur Geltendmachung eines Pflichtteils: Besteuerung beim Pflichtteilsberechtigten und Abzug als Nachlassverbindlichkeit beim Alleinerben.

Tempo

⇨ Sachverhalt

Der ledige Erblasser V verstirbt am 01.02.2024. Sein Kind K1 ist durch Testament enterbt; K2 ist Alleinerbe. Zum Nachlass gehören ein fremdvermietetes Grundstück (Verkehrswert 1.000.000 €, Grundbesitzwert 900.000 €) und Bankguthaben von 3.000.000 €. K1 macht den Pflichtteil geltend und erhält 1.000.000 €.

⇨ Zivilrecht

Bei zwei Kindern und ohne Ehegatten beträgt der gesetzliche Erbteil des K1 1/2. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon. Für seine zivilrechtliche Höhe zählt der tatsächliche Nachlasswert von 4.000.000 €: Pflichtteil = 1.000.000 €.

⇨ Erbschaftsteuer K2

Bankguthaben 3.000.000 € + Grundbesitzwert 900.000 € = 3.900.000 €. Abzüglich Pflichtteil 1.000.000 € und Erbfallkosten-Pauschbetrag 10.300 € ergibt sich eine Bereicherung von 2.889.700 €. Nach Freibetrag von 400.000 € verbleiben 2.489.700 €. Bei 19 % ergeben sich 473.043 € Erbschaftsteuer.

⇨ Erbschaftsteuer K1

Pflichtteil 1.000.000 € ./. Freibetrag 400.000 € = 600.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Bei 15 % ergeben sich 90.000 € Erbschaftsteuer.

⇶ Klausurgedanke

Für die zivilrechtliche Pflichtteilshöhe ist der Verkehrswert maßgebend; für die Erbschaftsteuer des Erben gelten die Steuerwerte nach ErbStG/BewG. Der geltend gemachte Pflichtteil ist beim Berechtigten eigener Erwerb und beim Erben korrespondierend Nachlassverbindlichkeit.