Gesetz

§§ 2303 ff. BGB

Vorschriften ab § 2303 des Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompaktes Prüfungsschema zur Erbschaftsteuer bei Testament/Erbvertrag, Vermächtnis und geltend gemachtem Pflichtteilsanspruch.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 2303 ff. BGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 2303 des Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Geldanspruch wird grundsätzlich als Kapitalforderung bzw. Kapitalschuld mit dem Nennwert bewertet (§ 12 ErbStG i. V. m. § 12 BewG). Abzugsbeschränkungen des § 10 Abs. 6 ErbStG sind zu prüfen.

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